Im Tarif Jagd-Haftpflicht Smart der Allianz Haftpflichtversicherung startet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird der fällige Beitrag nicht rechtzeitig beglichen, sind ein Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsfreiheit unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz setzt zu dem Zeitpunkt ein, der im Vertrag vereinbart wurde – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann die Allianz nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung frei sein. Die rechtzeitige Zahlung ist also entscheidend dafür, dass der Schutz wie geplant greift.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann die Allianz zurücktreten oder leistungsfrei sein?
Dies geschieht unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.