Die Allianz Jagd-Haftpflicht Smart bietet ein vereinfachtes Verfahren, um neue Versicherungsbedingungen ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und was bei Zustimmung oder Ablehnung passiert, erfahren Sie hier.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihnen neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten, damit Ihr Schutz ohne Unterbrechung auf dem aktuellen Stand bleibt. Dieses Angebot ist an Bedingungen geknüpft: Der Schutz muss insgesamt besser werden, und wesentliche Bestandteile dürfen nicht wegfallen. Sie entscheiden selbst, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Eine Änderung Ihres Beitrags ist damit ausdrücklich nicht gemeint.
Häufige Fragen
Was ist das vereinfachte Umstellungsverfahren?
Ein Verfahren, mit dem Ihnen die Allianz neue Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes anbieten kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die neuen Bedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden, und sie dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie läuft das Angebot ab und welche Frist gilt?
Die Allianz bietet die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform an. Sie können den neuen Bedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform zustimmen oder sie ablehnen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Allianz im Angebot besonders hin.
Gilt das Verfahren auch für eine Beitragsanpassung?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025