Beim Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung sind neben den Versicherten aus dem Privat-Rechtsschutz auch berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der genannten Fahrzeuge mitversichert – wer dazu zählt, erfahren Sie hier im Überblick.
Zusätzlich zu den Versicherten nach Ziffer 1 Ihres Privat-Rechtsschutzes sind mitversichert:
- alle Personen als berechtigte Fahrer:innen der unter Ziffer 2.1 genannten Fahrzeuge
- alle Personen als berechtigte Insassen oder berechtigte Insassinnen der unter Ziffer 2.1 genannten Fahrzeuge
Ein berechtigter Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt.
Ein berechtigter Insasse ist jede Person, die in dem Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis mitfährt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die im Privat-Rechtsschutz genannten Personen. Auch alle, die eines der genannten Fahrzeuge mit Ihrer Erlaubnis fahren oder darin mitfahren, sind einbezogen. Entscheidend ist jeweils Ihr Einverständnis für die Nutzung des Fahrzeugs.
Häufige Fragen
Wer ist zusätzlich mitversichert?
Zusätzlich zu den Versicherten nach Ziffer 1 Ihres Privat-Rechtsschutzes sind alle berechtigten Fahrer:innen sowie alle berechtigten Insassen oder Insassinnen der unter Ziffer 2.1 genannten Fahrzeuge mitversichert.
Was ist ein berechtigter Fahrer?
Ein berechtigter Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt.
Was ist ein berechtigter Insasse?
Ein berechtigter Insasse ist jede Person, die in dem Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis mitfährt.
Auf welche Fahrzeuge bezieht sich der Schutz für Fahrer und Insassen?
Der Schutz für berechtigte Fahrer:innen und berechtigte Insassen bezieht sich auf die unter Ziffer 2.1 genannten Fahrzeuge.