Bei der Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort der Allianz besteht nach einem Versicherungsfall ein besonderes Kündigungsrecht: Sowohl bei abgelehntem als auch bestätigtem Versicherungsschutz sowie nach mehrfacher Telefonberatung können Sie oder der Versicherer den Vertrag vorzeitig beenden – hier erfahren Sie die geltenden Fristen, Formen und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Legen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, gilt: Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten") innerhalb von zwölf Monaten erhalten, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben Sie und die Allianz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt etwa, wenn der Versicherungsschutz abgelehnt wurde, wenn sich mehrere Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres gehäuft haben oder wenn Sie die erweiterte Telefonberatung mehrfach genutzt haben. Für die Kündigung gilt jeweils eine Frist von einem Monat, und sie muss in Textform – etwa per E-Mail oder Brief – erfolgen.
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn die Allianz meinen Versicherungsschutz ablehnt?
Ja. Lehnt die Allianz den Versicherungsschutz ab, obwohl sie zur Leistung verpflichtet ist, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss der Allianz innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen die Ablehnung zugegangen ist.
Wann besteht bei bestätigtem Versicherungsschutz ein Kündigungsrecht?
Wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und der Versicherungsschutz bestätigt wurde, können sowohl Sie als auch die Allianz den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bestätigung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall.
Führt die erweiterte Telefonberatung zu einem Kündigungsrecht?
Ja. Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch die Allianz den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der dritten oder jeder weiteren Beratung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt die Allianz, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.