In der Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung zurücktreten oder leistungsfrei sein kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutz startet zu dem vereinbarten Termin – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig. Bleibt diese fällige Zahlung aus, kann die Allianz nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Rechtzeitiges Zahlen ist somit die Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz auch tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt greift.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was ist Voraussetzung für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Regelung gilt bei verspäteter Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.