Bei einer Beitragserhöhung durch Neukalkulation im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Hier erfahren Sie, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Beitragserhöhung durch Neukalkulation:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz den Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung im Tarif Vermietung-Komfort neu kalkuliert und dadurch erhöht, sind Sie nicht daran gebunden. Sie haben nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung greift, sobald Ihre Erklärung eingeht – aber nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem die höhere Prämie gelten würde.
Häufige Fragen
Wann kann ich wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigung?
Sie haben einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Zeit, um den Vertrag zu kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025