Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Schutzes und ohne wesentliche Verschlechterungen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot abläuft und welche Rechte Sie bei Zustimmung oder Ablehnung haben.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherungsbedingungen aktualisiert werden, können Sie diese in einem vereinfachten Verfahren übernehmen, sodass Ihr Schutz ohne Lücke fortbesteht. Sie erhalten rechtzeitig ein Angebot in Textform und können entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt und die neuen Bedingungen greifen zum nächsten Versicherungsjahr. Diese Regelung betrifft nur die Bedingungen, nicht den Beitrag.
Häufige Fragen
Wann erhalte ich das Angebot zur Umstellung?
Die Allianz bietet Ihnen die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) an. Das Angebot erhalten Sie in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Kann die Umstellung zu einer Verschlechterung meines Schutzes führen?
Nein. Die neuen Bedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen, und dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
Betrifft die Umstellung auch meinen Beitrag?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025