Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten klare Regeln, ab wann eine Beitragsanpassung nach einer Neukalkulation wirksam wird und wie rechtzeitig Sie über eine Beitragserhöhung informiert werden müssen.
Wirksamwerden der Anpassung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Mitteilung einer Beitragserhöhung:
- Wir werden Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mitteilen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Beitrag durch eine Neukalkulation, greift die Anpassung nicht sofort, sondern erst mit der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt – jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Über eine Beitragserhöhung werden Sie zudem rechtzeitig vorab informiert, sodass Sie sich darauf einstellen können.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung nach einer Neukalkulation?
Die Beitragsänderung gilt für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Die Allianz teilt Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mit.
Wie früh muss mich die Mitteilung über eine Beitragserhöhung erreichen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Regelungen gelten im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz.