Bei Unzufriedenheit mit der Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort der Allianz stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: direkt beim Versicherer oder Ihrem Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der Versicherungsaufsicht BaFin sowie der Rechtsweg. Erfahren Sie, welche Wertgrenzen gelten und wann Entscheidungen bindend sind.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen oder eine Versicherungsvermittler:in oder -berater:in können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht" in Ziffer 2.2).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Service nicht einverstanden sind, müssen Sie sich nicht allein mit dem Versicherer auseinandersetzen. Sie können sich zunächst direkt an die Allianz oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, gibt es mit dem Versicherungsombudsmann eine kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die Aufsichtsbehörde BaFin als weitere Anlaufstelle. Der Gang zum Gericht bleibt zusätzlich immer möglich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich an die Allianz oder Ihre:n Versicherungsvermittler:in, an den Ombudsmann für Versicherungen, an die Versicherungsaufsicht BaFin sowie über den Rechtsweg an die Gerichte wenden.
Wer kann ein Verfahren beim Ombudsmann durchführen?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über eine:n Versicherungsvermittler:in oder -berater:in können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich trotz Beschwerde auch vor Gericht gehen?
Ja, unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Für diesen Rechtsweg besteht jedoch kein Versicherungsschutz.