Für den Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regeln zum zuständigen Gericht – etwa bei schädigenden Ereignissen im Ausland oder bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- (1) Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- (2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist deutsches Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend ist geregelt, dass bei Auslandsereignissen mit einem deutschen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur deutsche Gerichte zuständig sind. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas, ist ausschließlich das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichte sind grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden weitere Regelungen vereinbart.
Wo kann ich klagen, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.