Beim Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Allianz Rechtsschutzversicherung sind nicht alle Sachverhalte vom Versicherungsschutz umfasst. Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 des Privat-Rechtsschutzes, ergänzt durch weitere Einschränkungen aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Leistungsarten.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz dieses Zusatzbausteins umfasst.
Bitte beachten Sie:
- Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
- Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf deckt nicht jeden denkbaren Fall ab. Welche Bereiche ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, ergibt sich einerseits aus der Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes und andererseits aus der Beschreibung des versicherten Bereichs sowie der versicherten Leistungsarten. Ein Blick in diese Stellen zeigt Ihnen, wofür Leistungen erbracht werden und wofür nicht.
Häufige Fragen
Sind alle Sachverhalte über den Zusatzbaustein abgedeckt?
Nein. Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz dieses Zusatzbausteins umfasst.
Welche Leistungsausschlüsse gelten für den Straf-Rechtsschutz im Beruf?
Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Woraus können sich weitere Einschränkungen ergeben?
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Wo erfahre ich, was im Versicherungsfall geleistet wird?
Das ergibt sich aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Leistungsarten sowie aus der Antwort auf die Frage „Was leisten wir im Versicherungsfall?“.