Im Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für die Leistungen dieselben Grenzen wie im Privat-Rechtsschutz. Bei einer Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche werden die darauf entfallenden Kosten nicht übernommen – wie sich der Anteil berechnet, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Es gelten die Grenzen unserer Leistung nach Ziffer 4.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes entsprechend.
Anstelle der Regelung „Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils" in Ziffer 4.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes gilt Folgendes:
Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils:
Wenn Sie sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche einigen, zahlen wir die darauf entfallenden Kosten nicht. Der Anteil der nicht versicherten Kosten berechnet sich wie folgt: nach dem Gewicht und der Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß oder Bußgeld).
Das gilt für folgenden Rechtsschutz:
- (1) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- (2) Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit
- (3) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für den Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf gelten grundsätzlich die Leistungsgrenzen aus dem Privat-Rechtsschutz. Nur die Regelung zur Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche wird ersetzt: Wird eine solche Einigung getroffen, trägt die Versicherung die darauf entfallenden Kosten nicht. Der nicht versicherte Kostenanteil wird danach bemessen, wie stark die einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang ins Gewicht fallen.
Häufige Fragen
Welche Leistungsgrenzen gelten im Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf?
Es gelten die Grenzen der Leistung nach Ziffer 4.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes entsprechend.
Was passiert bei einer Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche?
Wenn Sie sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche einigen, werden die darauf entfallenden Kosten nicht gezahlt.
Wie wird der Anteil der nicht versicherten Kosten berechnet?
Der Anteil berechnet sich nach dem Gewicht und der Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang, insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß oder Bußgeld.
Für welche Rechtsschutz-Arten gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, den Erweiterten Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit sowie den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.