Beim Zusatzbaustein Sofortschutz der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten klare Obliegenheiten und Pflichten: Die vereinbarten Regelungen der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen kommen auch für den Sofortschutz zur Anwendung. Was das für Versicherte bedeutet, erfahren Sie hier.
Im Zusatzbaustein Sofortschutz der Rechtsschutzversicherung sind die nachstehenden Obliegenheiten und Pflichten zu beachten:
- Die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Sofortschutz.
Was bedeutet das konkret?
Für den Sofortschutz gelten dieselben Pflichten wie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Es gibt also keine gesonderten oder abweichenden Obliegenheiten – die vereinbarten Regelungen finden auch auf den Zusatzbaustein Anwendung.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten gelten für den Sofortschutz?
Es gelten die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Gibt es für den Sofortschutz eigene, abweichende Pflichten?
Nein. Die vereinbarten Obliegenheiten der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Sofortschutz.
Wo finde ich die geltenden Obliegenheiten?
Die maßgeblichen Obliegenheiten ergeben sich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung.