Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus der Rechtsschutzversicherung der Allianz können Sie nur mit deren Einverständnis an Dritte abtreten – etwa an Ihren Rechtsanwalt. Erfahren Sie, wann die Zustimmung in Textform nötig ist und in welchem Ausnahmefall sie bei auf Geld gerichteten Ansprüchen entfällt.
Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an Dritte.
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten. „Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person.
Unser Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ausnahme: Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben.
Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Leistungsansprüche aus dem Vertrag auf eine andere Person – etwa Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt – übertragen möchten, brauchen Sie dafür grundsätzlich das Einverständnis der Allianz, und zwar in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief). Eine Ausnahme gilt für Ansprüche, die auf eine Geldzahlung gerichtet sind, etwa wenn Sie Kosten bereits selbst verauslagt haben. Sollen dagegen erst noch offene Rechnungen für Sie übernommen werden, handelt es sich nicht um einen auf Geld gerichteten Anspruch.
Häufige Fragen
Darf ich meine Ansprüche auf Versicherungsleistungen abtreten?
Ja, aber nur mit dem Einverständnis der Allianz. Sie können Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung auf Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person übertragen.
In welcher Form muss das Einverständnis erteilt werden?
Das Einverständnis bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wann ist keine Zustimmung zur Abtretung erforderlich?
Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben – zum Beispiel, wenn Sie ausnahmsweise bei einer Gerichtskostenrechnung in Vorleistung getreten sind.
Gilt die Ausnahme auch für noch nicht bezahlte Kostenrechnungen?
Nein. Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor, sodass die Ausnahme hier nicht greift.