Im Zusatzbaustein Berufs-Rechtsschutz der Allianz-Rechtsschutzversicherung sind Sie im beruflichen Bereich versichert, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben – etwa als Arbeitnehmerin oder Beamter. Nicht versichert sind rechtliche Interessen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Für den versicherten Bereich gelten die folgenden Bestimmungen:
Sie sind im beruflichen Bereich versichert, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben.
Beispiel:
- Sie sind Arbeitnehmerin.
- Sie sind Beamter.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist Folgendes: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Berufs-Rechtsschutz greift, wenn Sie in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis arbeiten. Für rechtliche Angelegenheiten, die mit einer selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit zusammenhängen, besteht in diesem Baustein kein Schutz. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer ist im Berufs-Rechtsschutz versichert?
Versichert ist, wer im beruflichen Bereich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt.
Gilt der Schutz auch für Beamte und Arbeitnehmer?
Ja. Als Beispiele für eine nichtselbstständige Tätigkeit werden Arbeitnehmerin und Beamter genannt.
Ist eine selbstständige Tätigkeit mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Sind auch beendete oder geplante Tätigkeiten von den Ausschlüssen betroffen?
Ja. Der Ausschluss gilt für geplante, ausgeübte oder beendete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeiten.