Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt der Privat-Rechtsschutz zunächst für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Auch andere Personen, die mit Ihnen zusammenleben, profitieren als Mitversicherte von diesem Schutz.
Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer folgende Bestimmungen:
- Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in.
- Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind Sie die Person, für die der Privat-Rechtsschutz in erster Linie besteht. Der Schutz kann sich zusätzlich auf weitere Personen erstrecken, die mit Ihnen im Haushalt zusammenleben. Diese gelten dann als Mitversicherte.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Privat-Rechtsschutz im Tarif Basis?
Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben. Diese gelten als Mitversicherte.
Wer gilt als Mitversicherter?
Als Mitversicherte gelten andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben.