Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz besteht Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – vorausgesetzt, ein Gericht oder eine Behörde ist dort zuständig und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Sie haben Versicherungsschutz in den nachfolgenden Gebieten. Dazu müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- (1) Ein Gericht/Eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig.
- (2) Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Gebiete mit Versicherungsschutz:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Ausnahme: Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Basis greift nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiten Teilen Europas und rund um das Mittelmeer sowie auf einigen atlantischen Inselgruppen. Entscheidend ist, dass dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist und Sie dort Ihre Rechtsinteressen wahrnehmen. Nur wenn eine Leistung ausdrücklich auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt ist, bleibt Deutschland der einzige Ort für die Durchsetzung.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren.
Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz erfüllt sein?
Es müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Ein Gericht oder eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig, und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Gibt es Ausnahmen vom Geltungsbereich?
Ja. Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Sind auch Inseln im Atlantik abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren.