Steigt bei der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Basis der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung können Sie den Vertrag kündigen – wann genau die Kündigung wirksam wird, lesen Sie hier.
Kündigung bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz den Beitrag Ihres Basis-Rechtsschutztarifs wegen einer Neukalkulation anhebt, müssen Sie die Erhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie dürfen den Vertrag beenden – dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Über dieses Recht werden Sie zusammen mit der Ankündigung der Erhöhung informiert.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag außerordentlich kündigen?
Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigung?
Sie haben ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragserhöhung werden Sie auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen.