Bei der Rechtsschutzversicherung im Tarif Basis der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Beitragszahlung nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Rechtsschutz zum vereinbarten Termin startet, muss der erste beziehungsweise einmalige Beitrag pünktlich beim Versicherer eingehen. Zahlen Sie diesen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Die rechtzeitige Zahlung ist somit die Grundlage dafür, dass der Versicherungsschutz wie geplant wirksam wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Basis?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Regelung ist bei verspäteter Zahlung maßgeblich?
Maßgeblich ist § 37 Versicherungsvertragsgesetz, der die Voraussetzungen für einen Rücktritt oder die Leistungsfreiheit bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags regelt.
Ist die rechtzeitige Zahlung Voraussetzung für den Versicherungsbeginn?
Ja. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.