Beim Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz sind neben Ihnen auch Miteigentümer:innen der versicherten Immobilie geschützt – und je nach gewählter Variante Single, Single mit Kind(ern), Paar oder Familie zusätzlich Kinder, Partner:innen sowie weitere im Haushalt lebende Personen.
Miteigentümer:innen
Mitversichert ist jeder oder jede Miteigentümer:in der im Versicherungsschein benannten Immobilien.
Mitversicherte Person(en)
Von Ihrem Rechtsschutz Vermietung profitieren auch andere Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie:
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Variante Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Variante Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Variante Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
- Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Variante Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind.
Beispiel: Ihre Eltern bzw. Großeltern, die Enkel Ihres Partners - die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer außer Ihnen vom Rechtsschutz profitiert, hängt von der gewählten Variante ab. Von „nur Sie selbst“ (Single) über Kinder oder Partner:in bis hin zur Familie mit weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen lässt sich der Kreis der mitversicherten Personen anpassen. Zusätzlich sind Miteigentümer:innen der versicherten Immobilie geschützt. Welche Variante für Sie gilt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Sind Miteigentümer:innen der Immobilie mitversichert?
Ja. Mitversichert ist jeder oder jede Miteigentümer:in der im Versicherungsschein benannten Immobilien.
Woran erkenne ich, welche Variante ich versichert habe?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind meine Kinder mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
In den Varianten Single mit Kind(ern) und Familie sind Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Die Mitversicherung endet jedoch nach dem Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausübt und dabei ein eigenes Einkommen erzielt. Sind Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind sie immer mitversichert.
Sind Kinder in der Variante Paar mitversichert?
Nein. In der Variante Paar sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Wer zählt in der Variante Familie zu den sonstigen Personen?
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind (z. B. Eltern, Großeltern, die Enkel Ihres Partners), sowie die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.