Die Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Vermietung-Komfort bietet Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – vorausgesetzt, ein Gericht oder eine Behörde ist dort zuständig und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen. Für bestimmte Leistungen gilt jedoch eine Beschränkung auf Deutschland.
Sie haben Versicherungsschutz in nachfolgenden Gebieten. Dazu müssen die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- (1) Ein Gericht/Eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig.
- (2) Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Versicherte Gebiete:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Kanarischen Inseln
- auf Madeira
- auf den Azoren
Ausnahme: Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem der genannten Gebiete zuständig ist und Sie dort Ihre Rechtsinteressen wahrnehmen. Das umfasst Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Bestimmte Leistungen sind allerdings nur bei deutschen Gerichten und Behörden möglich – hier gilt der Schutz ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Es müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Ein Gericht oder eine Behörde ist oder wäre dort gesetzlich zuständig, und Sie verfolgen dort Ihre Rechtsinteressen.
Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Ja, der Schutz gilt neben Europa auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Gibt es eine Ausnahme von der geografischen Geltung?
Ja. Bei Leistungen, die auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sind, können Sie Ihre Rechtsinteressen nur in Deutschland verfolgen.