In der Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort der Allianz gilt bei mehreren Verträgen eine klare Rangfolge: Leistungen anderer Versicherer gehen vor (Subsidiarität), doch Sie wählen frei, wem Sie den Fall melden – bei Meldung an die Allianz erfolgt eine Vorleistung. Wichtig ist die unverzügliche Mitteilungspflicht.
Ansprüche gegen andere Versicherer
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Fall Schutz bei mehreren Versicherern, springt zunächst der andere Versicherer ein. Sie entscheiden aber selbst, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung. Damit dies reibungslos funktioniert, sollten Sie das Bestehen des weiteren Vertrags sofort mitteilen, da eine Verletzung dieser Pflicht Nachteile haben kann.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich für denselben Fall bei mehreren Versicherern versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor. Dies wird als Subsidiarität bezeichnet.
Welchem Versicherer muss ich den Versicherungsfall melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich das Bestehen einer weiteren Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.