Bei einem Umzug im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten klare Regeln: Sie müssen den Umzug spätestens bei dessen Beginn anzeigen, der Beitrag kann sich nach dem neuen Wohnort richten und Sie haben bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht.
Anzeigepflicht bei Umzug
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihren Versicherer rechtzeitig – spätestens zu Beginn des Umzugs – informieren. Am neuen Wohnort kann ein anderer Beitrag fällig werden. Steigt der Beitrag, dürfen Sie kurzfristig kündigen; alternativ kann Ihnen ein neuer Vertrag angeboten werden, den Sie frei annehmen oder ablehnen können. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Umzug anzeigen?
Sie müssen den Umzug spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Ab wann gilt der neue Beitrag?
Sieht der Tarif für den neuen Wohnort einen anderen Beitrag vor, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Welchen Beitrag schulde ich bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung von Ihnen kann der Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt werden. Haben Sie den Umzug korrekt angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Alternativ zur Beitragsänderung kann Ihnen ein neues Vertragsangebot gemacht werden. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen.