Der Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz sichert im Rahmen der Rechtsschutzversicherung Ihre rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten an Grundstücken und Gebäuden ab und bietet zudem Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Dieser Zusatzbaustein umfasst im Rahmen des versicherten Bereichs ausschließlich folgende Leistungsarten:
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus:
- Miet- und Pachtverhältnissen
Beispiel: Streit wegen Mietrückstand - sonstigen Nutzungsverhältnissen
Beispiel: Streit um ein Wohnrecht - dinglichen Rechten, die Folgendes zum Gegenstand haben:
- Grundstücke
- Gebäude
- Gebäudeteile
Steuer-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen:
- vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie
- in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen
Beispiel: Streit um Gebühren für Abwasser
Nicht versichert sind Streitigkeiten wegen:
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
Ausnahme:
Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit sich die Streitigkeit auf laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung bezieht.
Was bedeutet das konkret?
Der Vermieter-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie als Vermieter oder Grundstückseigentümer rechtliche Auseinandersetzungen führen müssen. Dazu zählen typische Konflikte rund um Miete, Pacht, Nutzungsrechte und Grundstücksgrenzen. Ergänzend unterstützt Sie der Steuer-Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Behörden über Steuern und Abgaben. Bestimmte Bereiche wie die steuerliche Bewertung von Immobilien oder Anliegerabgaben sind dabei ausgenommen, laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung bleiben jedoch abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Leistungsarten deckt der Vermieter-Rechtsschutz ab?
Der Zusatzbaustein umfasst ausschließlich den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie den Steuer-Rechtsschutz.
Bin ich bei einem Streit wegen Mietrückstand versichert?
Ja, ein Streit wegen Mietrückstand fällt unter den Rechtsschutz aus Miet- und Pachtverhältnissen.
Was leistet der Steuer-Rechtsschutz?
Er sichert Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in vorangehenden Einspruchs- und Widerspruchsverfahren. Ein Beispiel ist der Streit um Gebühren für Abwasser.
Welche Streitigkeiten sind vom Steuer-Rechtsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
Gibt es eine Ausnahme vom Ausschluss?
Ja, der Ausschluss gilt nicht, soweit sich die Streitigkeit auf laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung bezieht.