Der Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung schützt Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter der im Versicherungsschein genannten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile. Auch Garagen und Kfz-Abstellplätze sind unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen.
Sie sind versichert in der Eigenschaft als:
- Eigentümer:in
- Vermieter:in
- Verpächter:in
der im Versicherungsschein bezeichneten:
- Grundstücke
- Gebäude
- Gebäudeteile
Eingeschlossen sind Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze, die mit einer versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit zusammen im selben Mietvertrag vermietet werden.
Darüber hinaus sind separat vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze versichert, die im Versicherungsschein genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für Ihre Rolle rund um vermietete oder verpachtete Immobilien. Entscheidend ist, dass die betreffenden Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile im Versicherungsschein genannt sind. Garagen und Stellplätze sind mitversichert, wenn sie gemeinsam mit einer versicherten Einheit im selben Mietvertrag vermietet werden – bei separater Vermietung müssen sie im Versicherungsschein aufgeführt sein.
Häufige Fragen
In welcher Eigenschaft bin ich versichert?
Sie sind versichert als Eigentümer:in, Vermieter:in oder Verpächter:in der im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile.
Welche Objekte sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Erfasst sind die im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile.
Sind Garagen und Kfz-Abstellplätze mitversichert?
Ja, Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen, wenn sie mit einer versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit zusammen im selben Mietvertrag vermietet werden.
Was gilt bei separat vermieteten Garagen oder Stellplätzen?
Separat vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind versichert, sofern sie im Versicherungsschein genannt sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025