Wer den Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung nutzt, muss bestimmte Obliegenheiten einhalten – etwa beim Gebrauch eines Fahrzeugs. Erfahren Sie, welche Pflichten vor dem Versicherungsfall gelten und welche Folgen eine Verletzung wie Kündigung oder Leistungsfreiheit haben kann.
Zusätzlich zu den Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes müssen Sie und die versicherten Personen Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Pflichten bei Gebrauch eines Fahrzeugs:
Bei Gebrauch eines Fahrzeugs bestehen besondere Pflichten. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der oder die Fahrer:in besitzt bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
- Der oder die Fahrer:in ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug ist zugelassen oder hat ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild).
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Neben den allgemeinen Pflichten aus dem Privat-Rechtsschutz gelten für den Vermieter-Rechtsschutz zusätzliche Regeln. Wichtig ist vor allem: Wer ein Fahrzeug führt, sollte die passende Fahrerlaubnis besitzen, dazu berechtigt sein und ein zugelassenes bzw. korrekt versichertes Fahrzeug nutzen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben – bis hin zur Kündigung oder dazu, dass keine bzw. nur eine teilweise Leistung erfolgt.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Pflichten gelten beim Vermieter-Rechtsschutz?
Zusätzlich zu den Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 des Privat-Rechtsschutzes gelten besondere Pflichten vor dem Versicherungsfall, insbesondere beim Gebrauch eines Fahrzeugs.
Welche Voraussetzungen müssen beim Gebrauch eines Fahrzeugs erfüllt sein?
Der oder die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Zudem muss das Fahrzeug zugelassen sein oder ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild) haben.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 des Privat-Rechtsschutzes sind wir berechtigt zu kündigen und können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wann müssen die Pflichten beim Fahrzeuggebrauch erfüllt sein?
Die genannten Voraussetzungen müssen bei Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sein, damit der Versicherungsfall übernommen wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025