Beim Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung müssen Sie nach einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: den Fall unverzüglich melden, Auskunft geben, Belege einreichen und den Verlust von Ausweisdokumenten bei der Polizei anzeigen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und Leistungsfreiheit.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz, Tarif Zusatzbaustein Geldbeutelschutz, gelten besondere Obliegenheiten (Pflichten) für den Versicherungsnehmer.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
- Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandenkommen, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Geldbeutelschutz greift, sind einige Mitwirkungspflichten zu beachten: Melden Sie einen Schadenfall so schnell wie möglich, unterstützen Sie die Bearbeitung mit Auskünften und Nachweisen und lassen Sie den Verlust von Ausweisdokumenten polizeilich erfassen – bei Karten dann, wenn sie gestohlen wurden. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das nach den vereinbarten Voraussetzungen dazu führen, dass die Allianz kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise entfällt.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Versicherungsfall zuerst tun?
Sie müssen die Allianz unverzüglich über den Versicherungsfall informieren.
Muss ich Belege einreichen?
Ja. Sie müssen jederzeit Auskunft erteilen und die angeforderten Belege einreichen.
Wann muss ich den Verlust bei der Polizei anzeigen?
Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandenkommen, müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes ist die Allianz berechtigt zu kündigen. Außerdem kann sie ganz oder teilweise leistungsfrei sein.