Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz kann der Versicherungsschutz bei mangelnden Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt werden. Hier erfahren Sie, für welche Leistungsarten das gilt, welche Rechte Sie über den Stichentscheid haben und welche Pflichten Sie dabei erfüllen müssen.
Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Mangelnde Erfolgsaussichten
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
- Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Sind wir der Meinung, dass Ihr Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat oder die Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ziel stehen, können wir die Leistung ablehnen – bei den Erfolgsaussichten allerdings nur in bestimmten Leistungsarten. Diese Ablehnung erhalten Sie stets schriftlich und begründet. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine anwaltliche Stellungnahme (Stichentscheid) die Frage klären; deren Kosten tragen wir. Damit die Anwältin oder der Anwalt entscheiden kann, müssen Sie vollständig, wahrheitsgemäß und mit Beweismitteln informieren.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden?
Der Versicherungsschutz kann bei mangelnden Erfolgsaussichten oder bei Mutwilligkeit abgelehnt werden. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlichen Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Für welche Leistungsarten gilt die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten?
Sie gilt nur für: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen, Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz sowie Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können eine begründete Stellungnahme eines Anwalts oder einer Anwältin zu den Erfolgsaussichten und zur Verhältnismäßigkeit einholen (Stichentscheid). Die Kosten dafür übernehmen wir. Die Entscheidung ist für Sie und uns bindend, außer sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage ab.
Welche Pflichten habe ich beim Stichentscheid?
Sie müssen den Anwalt oder die Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und Beweismittel angeben. Erfüllen Sie diese Verpflichtung nicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
In welcher Form erhalte ich eine Ablehnung?
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.