Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des regulären Geltungsbereichs – allerdings mit klaren Einschränkungen. Erfahren Sie, welche Kosten die Allianz bei Auslandsaufenthalten und bei über das Internet geschlossenen Verträgen bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt.
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 gilt Folgendes:
Wir tragen die Kosten bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
- (1) in Versicherungsfällen, die dort während eines Aufenthalts eintreten
- (2) aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht
Das gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Basis bietet Rechtsschutz nicht nur im regulären Geltungsbereich, sondern in bestimmten Fällen auch darüber hinaus. Konkret geht es um rechtliche Auseinandersetzungen, die während eines Aufenthalts an einem solchen Ort entstehen, sowie um Streitigkeiten aus Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben – letzteres nur, solange kein Bezug zu einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht. Die Übernahme der Kosten erfolgt bis zur Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sein darf.
Häufige Fragen
Gilt der Rechtsschutz auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs?
Ja, außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 besteht Versicherungsschutz mit bestimmten Einschränkungen. Die Kosten werden bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Für welche Fälle gilt dieser erweiterte Schutz?
Er gilt für Versicherungsfälle, die dort während eines Aufenthalts eintreten, sowie für Streitigkeiten aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Sind Verträge aus selbstständiger Tätigkeit abgedeckt?
Nein. Bei über das Internet geschlossenen Verträgen besteht der Schutz nur, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Welche Voraussetzung muss für diesen Schutz erfüllt sein?
Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).