Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz werden Beitragsänderungen aus einer Neukalkulation erst ab der folgenden Versicherungsperiode wirksam – jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Eine Beitragserhöhung wird rechtzeitig, spätestens einen Monat vorher, mitgeteilt.
So wird eine Anpassung im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz wirksam:
- Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Mitteilung einer Beitragserhöhung:
- Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Ergibt sich aus einer Neukalkulation ein anderer Beitrag, greift dieser nicht sofort, sondern erst mit dem Start des nächsten Versicherungsjahres in der darauffolgenden Versicherungsperiode. Über eine Beitragserhöhung werden Sie vorab informiert – die Information erreicht Sie rechtzeitig, mindestens einen Monat bevor die Erhöhung greift.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung nach einer Neukalkulation?
Sie gilt für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Wie lange vorher muss mir eine Beitragserhöhung mitgeteilt werden?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Wird eine Beitragsänderung sofort wirksam?
Nein. Sie wird erst ab der auf die Neukalkulation folgenden Versicherungsperiode mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.