Die Allianz Rechtsschutzversicherung bietet mit den Vorsorgeleistungen Premium zusätzlich zum Privat-Rechtsschutz umfassende Unterstützung durch vermittelte Spezialisten – von Betreuungs-, Patienten- und Vorsorgeverfügung über Elterngeld-, Renten- und Pflegeberatung bis zum DokumentenCheck für private Vertragsentwürfe.
Zusätzlich zu Ihrem Privat-Rechtsschutz erhalten Sie die Vorsorgeleistungen Premium. Diese können Sie während der Dauer des Vertrags in Anspruch nehmen.
Für die Vorsorgeleistungen Premium unterstützen Sie von uns benannte Spezialisten bzw. Spezialistinnen. Der oder die Spezialist:in muss durch uns vermittelt werden. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Rechtsschutz-Service-Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Folgende Leistungen erhalten Sie:
Einmalige Erstellung einer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung
Sie können sich bei folgenden Verfügungen unterstützen lassen:
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Sorgerechtsverfügung
Wir übernehmen die Kosten für:
- eine erste telefonische Beratung
- die Beratung zur Erstellung
- die Erstellung dieser Verfügungen
- die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer auf Ihren Wunsch hin
Anspruch auf diese Leistung besteht je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Je versicherte Person übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Während der Dauer des Vertrags können Sie die bei uns erstellten Verfügungen über unseren Spezialisten oder unsere Spezialistin ändern lassen. Je versicherte Person übernehmen wir die Kosten dafür bis zu maximal 100 Euro je Kalenderjahr.
Beratung zur einmaligen Erstellung eines Testaments, einer digitalen Nachlassregelung und Bestattungsverfügung
Wir übernehmen die Kosten für eine telefonische Beratung zur Erstellung folgender Verfügungen:
- Testament
- digitale Nachlassregelung
- Bestattungsverfügung
Anspruch auf diese Leistung besteht je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Je versicherte Person übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Während der Dauer des Vertrags können Sie sich zu Änderungen dieser Verfügungen durch unseren Spezialisten oder unsere Spezialistin beraten lassen. Je versicherte Person übernehmen wir die Kosten dafür bis zu maximal 100 Euro je Kalenderjahr.
Elterngeldberatung
Bei der Geburt Ihres Kindes übernehmen wir die Kosten für:
- eine erste telefonische Beratung zum Elterngeld
- die Beratung zur Beantragung von Elterngeld
Voraussetzung ist, dass es sich um gesetzliche Ansprüche auf Elterngeld in Deutschland handelt.
Anspruch auf diese Leistung besteht nur einmal je Kind der versicherten Person, das während der Dauer des Vertrags geboren wird. Je Kind übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Einmalige Rentenberatung
Wir übernehmen die Kosten für:
- eine erste telefonische Beratung
- die Beratung zur Beantragung von Altersrente
Voraussetzung ist, dass es sich um gesetzliche Ansprüche auf Altersrente in Deutschland handelt.
Von der Beratung nicht umfasst sind:
- Leistungen von berufsständischen Versorgungswerken
- private Rentenversicherungen
- private Versicherungen zur Altersvorsorge
Beispiel: Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Pensionsansprüche, Betriebsrenten
Anspruch auf diese Leistung besteht je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Je versicherte Person übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Einmalige Pflegeberatung
Werden Sie pflegebedürftig, können Sie sich über die Leistungen der Pflegeversicherung beraten lassen.
Wir übernehmen die Kosten für:
- eine erste telefonische Beratung
- die Beratung zur Beantragung von Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) oder von Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln
Nicht umfasst ist die Beratung:
- zu Pflegeleistungen und Angeboten außerhalb Deutschlands
- zu Fragen im Zusammenhang mit der Wohnunterbringung in Heimeinrichtungen
- zu Fragen im Zusammenhang mit den Landespflegekammern oder der gesetzlichen Pflegeberatung
Anspruch auf diese Leistung besteht je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Je versicherte Person übernehmen wir die entstandenen Kosten insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
DokumentenCheck
Sie können private Vertragsentwürfe aus folgenden Bereichen durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin überprüfen lassen (DokumentenCheck):
- aus dem individuellen Arbeitsrecht
Beispiel: Sie lassen den Arbeitsvertrag für einen neuen Job überprüfen. - aus dem allgemeinen Vertrags- und Sachenrecht an beweglichen Sachen
Beispiel: Sie leasen ein Auto und lassen den Leasingvertrag überprüfen. - aus privaten Miet- und Pachtverhältnissen
Beispiel: Sie lassen den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung überprüfen. - aus privaten dinglichen Rechten an:
- Grundstücken
- Gebäuden
- Gebäudeteilen
Auf den Vertrag muss deutsches Recht anwendbar sein.
Zusätzlich können Sie auch Folgendes überprüfen lassen:
- ein Arbeitszeugnis
- ein Übergabeprotokoll aus dem Bereich des Miet- und Pachtrechts
Nicht umfasst ist die Prüfung von folgenden Dokumenten:
- Entwürfe von Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter:innen juristischer Personen
Beispiel: Vertrag des Geschäftsführers einer GmbH - Vertragsentwürfe im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- Vertragsentwürfe in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, Planung, Errichtung, genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung oder Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Vertragsentwürfe in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder Finanzierung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
Anspruch auf diese Leistung besteht für alle versicherten Personen zusammen nur für die Prüfung eines Vertragsentwurfs je Kalenderjahr. Wir übernehmen die entstandenen Kosten bis zu maximal 300 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeleistungen Premium sind ein Zusatzangebot zum Privat-Rechtsschutz. Sie erhalten dabei Beratung und Unterstützung durch Fachleute, die die Allianz für Sie vermittelt – etwa rund um Vorsorgeverfügungen, Testament und Nachlass, Elterngeld, Rente oder Pflege sowie beim Prüfen privater Vertragsentwürfe. Für die meisten Leistungen gilt eine Obergrenze von 300 Euro und in der Regel eine einmalige Inanspruchnahme je versicherte Person. Den Zugang erhalten Sie über die Rechtsschutz-Service-Telefonnummer in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie nehme ich die Vorsorgeleistungen Premium in Anspruch?
Die Spezialistin oder der Spezialist muss durch die Allianz vermittelt werden. Rufen Sie dazu die Rechtsschutz-Service-Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Welche Verfügungen kann ich mit Unterstützung erstellen lassen?
Unterstützt wird die einmalige Erstellung von Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung. Übernommen werden auch die erste telefonische Beratung, die Beratung zur Erstellung sowie auf Wunsch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer – je versicherte Person insgesamt bis zu maximal 300 Euro.
Wie oft kann ich die einzelnen Beratungen nutzen?
Die Beratungen zu Verfügungen, Testament/Nachlass, Rente und Pflege bestehen je versicherte Person nur einmal während der gesamten Dauer des Vertrags. Die Elterngeldberatung besteht einmal je Kind, das während der Vertragsdauer geboren wird.
Was ist bei der Rentenberatung nicht enthalten?
Die Beratung umfasst gesetzliche Ansprüche auf Altersrente in Deutschland. Nicht umfasst sind Leistungen von berufsständischen Versorgungswerken, private Rentenversicherungen und private Versicherungen zur Altersvorsorge, zum Beispiel Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Pensionsansprüche oder Betriebsrenten.
Welche Verträge kann ich beim DokumentenCheck prüfen lassen?
Prüfbar sind private Vertragsentwürfe aus dem individuellen Arbeitsrecht, dem allgemeinen Vertrags- und Sachenrecht an beweglichen Sachen, aus privaten Miet- und Pachtverhältnissen sowie aus privaten dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Auf den Vertrag muss deutsches Recht anwendbar sein. Möglich ist die Prüfung eines Vertragsentwurfs je Kalenderjahr für alle versicherten Personen zusammen, bis zu maximal 300 Euro je Kalenderjahr.
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