Die Vorsorgeleistungen Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung stehen nicht nur Ihnen selbst zu, sondern auch allen Personen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind. So profitiert der gesamte abgesicherte Personenkreis von den Leistungen.
Anspruch auf Leistungen:
Die Vorsorgeleistungen Komfort können neben Ihnen auch die Personen in Anspruch nehmen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungen der Vorsorgeleistungen Komfort gelten nicht ausschließlich für Sie als Versicherungsnehmer. Auch die Personen, die über Ihren Privat-Rechtsschutz mitversichert sind, dürfen diese Leistungen nutzen.
Häufige Fragen
Wer kann die Vorsorgeleistungen Komfort in Anspruch nehmen?
Neben Ihnen können auch die Personen die Vorsorgeleistungen Komfort in Anspruch nehmen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind.
Gelten die Leistungen nur für den Versicherungsnehmer?
Nein. Die Vorsorgeleistungen Komfort stehen sowohl Ihnen als auch den im Privat-Rechtsschutz mitversicherten Personen zur Verfügung.
Sind mitversicherte Personen ebenfalls anspruchsberechtigt?
Ja. Personen, die in Ihrem Privat-Rechtsschutz mitversichert sind, können die Vorsorgeleistungen Komfort ebenfalls in Anspruch nehmen.