Im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz sind Sie als Eigentümer:in, Vermieter:in oder Verpächter:in der im Versicherungsschein genannten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile versichert. Eingeschlossen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze.
Sie sind versichert in der Eigenschaft als:
- Eigentümer:in
- Vermieter:in
- Verpächter:in
der im Versicherungsschein bezeichneten:
- Grundstücke
- Gebäude
- Gebäudeteile.
Eingeschlossen sind Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze, die mit einer versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit zusammen im selben Mietvertrag vermietet werden. Darüber hinaus sind separat vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze versichert, die im Versicherungsschein genannt sind.
Bitte beachten Sie:
Welche Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Ihren Rechtsschutz Vermietung eingeschlossen sind, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift für Ihre Rolle rund um die Vermietung: als Eigentümer:in, Vermieter:in oder Verpächter:in. Maßgeblich ist dabei, welche Objekte in Ihrem Versicherungsschein aufgeführt sind. Auch Garagen und Stellplätze können mitversichert sein – entweder gemeinsam mit einer vermieteten Einheit im selben Mietvertrag oder, wenn sie separat vermietet werden, sofern sie im Versicherungsschein stehen.
Häufige Fragen
In welcher Eigenschaft bin ich versichert?
Sie sind versichert in der Eigenschaft als Eigentümer:in, Vermieter:in oder Verpächter:in der im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Sind Garagen und Stellplätze mitversichert?
Eingeschlossen sind Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze, die mit einer versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit zusammen im selben Mietvertrag vermietet werden. Separat vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind versichert, wenn sie im Versicherungsschein genannt sind.
Woher weiß ich, welche Objekte versichert sind?
Welche Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Ihren Rechtsschutz Vermietung eingeschlossen sind, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Gilt der Schutz auch für Gebäudeteile?
Ja, versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.