Wer im Tarif Vermietung-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz eine Obliegenheit verletzt, muss mit Folgen für die Leistung rechnen: Bei Vorsatz entfällt sie ganz, bei grober Fahrlässigkeit kann sie gekürzt werden. Zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht – mit klaren Nachweismöglichkeiten für Versicherte.
Wenn Sie eine Obliegenheit (Pflicht) verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht:
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.2.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten. Halten Sie diese nicht ein, kann sich das auf die Leistung auswirken – je nach Schwere des Verschuldens ganz oder teilweise. Können Sie belegen, dass Ihr Fehlverhalten für den Versicherungsfall oder die Leistung keine Rolle gespielt hat, bleibt der Schutz insoweit bestehen. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf die Leistung gekürzt werden. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nicht gekürzt.
Kann ich trotz Obliegenheitsverletzung Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies nicht.
Darf der Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung gekündigt werden?
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, kann der Vertrag zusätzlich fristlos gekündigt werden. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis möglich und ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.