In der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz gelten alle für den Versicherungsnehmer maßgeblichen Regelungen sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Der Versicherungsnehmer bleibt für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich und kann dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen – mit einer klaren Ausnahme für Ehe- und eingetragene Lebenspartner.
Geltung der Regelungen für mitversicherte Personen:
Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Erfüllung der Obliegenheiten:
Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Mehr zu den Obliegenheiten finden Sie in Ziffer 5.
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Ausnahme:
Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.
- Was ist versichert und was ist nicht versichert?
Was bedeutet das konkret?
Die für Sie als Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen wirken auch für Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sind. Sie tragen dabei weiterhin selbst die Verantwortung dafür, dass die vertraglichen Pflichten eingehalten werden. Möchte eine mitversicherte Person Leistungen in Anspruch nehmen, dürfen Sie dies grundsätzlich ablehnen – nur bei Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ist ein Widerspruch nicht möglich.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsregelungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 5.
Kann ich dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Gibt es Fälle, in denen ich nicht widersprechen kann?
Ja. Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.