Nach einem Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung Komfort der Allianz können Sie Ihren Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen – etwa nach einer Leistungsablehnung, bei mehreren Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten oder nach mehrfacher telefonischer Rechtsberatung. Welche Fristen und Formvorschriften dabei gelten und wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zur Kündigung im Versicherungsfall oder nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung:
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung:
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten") innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung:
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben unter bestimmten Voraussetzungen beide Seiten das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Leistung abgelehnt wird, wenn mehrere Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres bestätigt wurden oder wenn die telefonische Rechtsberatung mehrfach genutzt wurde. Für die Kündigung gilt jeweils eine Monatsfrist, und sie muss schriftlich in Textform erfolgen – etwa per E-Mail oder Brief.
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn die Allianz die Leistung ablehnt?
Ja. Lehnt die Allianz den Versicherungsschutz ab, obwohl sie zur Leistung verpflichtet ist, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen die Ablehnung zugegangen ist.
Wann kann auch der Versicherer kündigen?
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und wurde Versicherungsschutz bestätigt, können sowohl Sie als auch der Versicherer vorzeitig kündigen. Auch nach mindestens drei telefonischen Rechtsberatungen innerhalb von zwölf Monaten besteht dieses beidseitige Kündigungsrecht.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.