Für den Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regelungen zum zuständigen Gericht bei Schadensereignissen im Ausland und bei einem Wohnsitzwechsel in bestimmte Staaten außerhalb der EU. So erfahren Sie, welche Gerichtsstände vereinbart sind und wo Klagen erhoben werden können.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- (1) Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- (2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, dass bei Schäden im Ausland – sofern Sie bei Vertragsabschluss in Deutschland ansässig waren – nur deutsche Gerichte zuständig sind. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb der EU, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände sind maßgeblich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt um die vereinbarten Sonderregelungen für Auslandsereignisse und Wohnsitzverlegungen.
Wo kann ich bei einem Schadensereignis im Ausland klagen?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.