Die Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Komfort ermöglicht die Umstellung auf neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Rechte Sie bei Zustimmung oder Ablehnung haben.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihnen neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten, sodass Ihr Rechtsschutz ohne Unterbrechung weiterläuft. Wichtig dabei: Wesentliche Bestandteile Ihres Schutzes dürfen nicht wegfallen, und insgesamt darf sich Ihr Schutz nicht verschlechtern. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können in Ruhe entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt – darauf werden Sie zuvor ausdrücklich hingewiesen.
Häufige Fragen
Wird mein Versicherungsschutz bei der Umstellung schlechter?
Nein. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen. Auch wesentliche Bestandteile wie die versicherten Risiken dürfen nicht entfallen.
Wie und wann erhalte ich das Angebot zur Umstellung?
Die Allianz bietet Ihnen die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) an. Das Angebot erhalten Sie in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, mit besonders kenntlich gemachten Unterschieden zu den bisherigen Bedingungen.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kann ich die neuen Versicherungsbedingungen ablehnen?
Ja. Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Bedingungen weiter; Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Gilt das Verfahren auch für eine Beitragsanpassung?
Nein. Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.