Bei Unzufriedenheit mit der Rechtsschutzversicherung der Allianz stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: direkt beim Unternehmen oder der Vermittler:in, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der Aufsichtsbehörde BaFin sowie über den Rechtsweg. Welche Stelle wofür zuständig ist und welche Beschwerdewerte gelten, ist hier übersichtlich zusammengestellt.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem bzw. Ihrer Vermittler:in
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ in Ziffer 2.2).
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung unzufrieden, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Sie können sich zunächst direkt an die Allianz oder Ihre Vermittler:in wenden. Führt das nicht weiter, steht Ihnen der unabhängige Ombudsmann für Versicherungen offen, außerdem die Aufsichtsbehörde BaFin. Zusätzlich bleibt Ihnen immer der Gang zu Gericht möglich – dieser ist allerdings nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde zuerst wenden?
Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie sich direkt an die Allianz oder an Ihre:n Versicherungsvermittler:in wenden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer darf sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder Berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Versicherungsaufsicht wenden?
Ja. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Allianz der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Ist der Rechtsweg vom Versicherungsschutz gedeckt?
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Hierfür besteht jedoch kein Versicherungsschutz (siehe „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ in Ziffer 2.2).