In der Rechtsschutzversicherung Komfort der Allianz wirken Beitragsänderungen aus einer Neukalkulation nicht sofort, sondern erst ab der folgenden Versicherungsperiode – jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Über eine Beitragserhöhung werden Sie rechtzeitig informiert; die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zugehen.
Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für das Inkrafttreten der Anpassung:
- Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Beitrag durch eine Neukalkulation, wirkt diese Änderung nicht sofort, sondern erst ab der nächsten Versicherungsperiode – also mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Vorher werden Sie über eine Erhöhung informiert, und zwar so, dass Ihnen die Mitteilung mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden vorliegt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung bei bestehenden Verträgen?
Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Wie lange vorher muss mir die Mitteilung zugehen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten für den Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz.