Bei der Rechtsschutzversicherung Komfort der Allianz verlängert sich ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand kündigt. Wer zum Ablauf beenden möchte, muss die Kündigung spätestens drei Monate vorher in Textform zugehen lassen – hier erfahren Sie, welche Fristen und Formvorgaben gelten und wie das an einem Beispiel aussieht.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Danach verlängert er sich Jahr für Jahr von selbst, solange keine Seite kündigt. Möchten Sie beenden, planen Sie die Frist von drei Monaten vor dem Ablauftermin ein und schicken Ihre Kündigung schriftlich – etwa per E-Mail oder Brief –, sodass klar erkennbar ist, von wem sie stammt.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Bis wann muss ich kündigen, wenn der Vertrag am 01.01.2021 abläuft?
Die Kündigung muss spätestens am 01.10.2020 zugehen.