Der Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Allianz Rechtsschutzversicherung schützt Sie bei nichtselbstständiger Tätigkeit – etwa als Arbeitnehmerin oder Beamter. Hier erfahren Sie, welche beruflichen Bereiche abgedeckt sind und in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf für den versicherten Bereich Folgendes:
Sie sind im beruflichen Bereich versichert, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben.
Beispiel:
- Sie sind Arbeitnehmerin.
- Sie sind Beamter.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
- (1) im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- (2) als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
- (3) als gesetzliche:r Vertreter:in einer juristischen Person
Beispiel: Geschäftsführer:innen einer GmbH, Vorstände oder Vorständinnen einer Aktiengesellschaft
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Straf-Rechtsschutz im Beruf greift dann, wenn Sie in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis arbeiten. Sobald es dagegen um eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit geht, um Angelegenheiten rund um motorgetriebene Fahrzeuge oder um Ihre Rolle als gesetzliche Vertretung einer juristischen Person, besteht in diesem Baustein kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wer ist im beruflichen Bereich versichert?
Versichert sind Sie im beruflichen Bereich, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder als Beamter.
Bin ich als Selbstständige:r versichert?
Nein. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Gilt der Schutz auch für Angelegenheiten rund um Fahrzeuge?
Nein. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger.
Sind Geschäftsführer:innen oder Vorstände versichert?
Nein. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als gesetzliche:r Vertreter:in einer juristischen Person, etwa als Geschäftsführer:in einer GmbH oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft.