Beim Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung sind nicht alle Sachverhalte abgedeckt: Es gelten eine dreimonatige Wartezeit, Ausschlüsse bei vorsätzlichen Straftaten sowie kein Schutz bei Bergbauschäden und enteignungs- oder baurechtlichen Angelegenheiten.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz dieses Zusatzbausteins umfasst. Bitte beachten Sie:
Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes. Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Für die Leistungsarten in Ziffer 2.2 gilt:
- eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes
- der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes
- die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes
Außerdem ist Folgendes nicht versichert:
Beeinträchtigungen durch Bergbau: Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit folgenden Beeinträchtigungen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen besteht:
- Bergbauschäden
- Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen
Beispiel: Einwirkungen wie Erschütterungen
Enteignungs-/Planfeststellungs-/baurechtliche Angelegenheiten: Nicht versichert sind folgende Angelegenheiten:
- Enteignung
- Planfeststellung
- Flurbereinigung
- solche, die im Baugesetzbuch geregelt sind
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz greift nicht in jedem Fall. Bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen des Privat-Rechtsschutzes gelten auch hier. Nach dem Vertragsbeginn muss zunächst eine Wartezeit verstreichen, bevor für bestimmte Leistungsarten Schutz besteht. Zudem sind Streitigkeiten rund um Bergbau sowie behördliche Verfahren wie Enteignung oder Baurecht ausgenommen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Wartezeit beim Vermieter-Rechtsschutz?
Ja. Für die Leistungsarten in Ziffer 2.2 gilt eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Sind Bergbauschäden versichert?
Nein. Nicht versichert ist, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Bergbauschäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen besteht, zum Beispiel Erschütterungen.
Welche behördlichen Angelegenheiten sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Angelegenheiten der Enteignung, Planfeststellung, Flurbereinigung sowie solche, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was gilt bei vorsätzlich begangenen Straftaten?
Für die Leistungsarten in Ziffer 2.2 gilt der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden?
Ja. Es besteht die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes.