Der Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf der Allianz Rechtsschutzversicherung deckt genau festgelegte Leistungsarten ab: Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Erfahren Sie, welche Verfahren abgesichert sind und wann der Schutz entfällt.
Dieser Zusatzbaustein umfasst im Rahmen des versicherten Bereichs ausschließlich folgende Leistungsarten:
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für Ihre Verteidigung in folgenden Verfahren:
- (1) Disziplinarverfahren – Beispiel: Dienstvergehen von Beamten oder Soldatinnen
- (2) Standesrechtsverfahren – Beispiel: berufsrechtliche Belange von freien Berufen wie angestellten Ärzten/Rechtsanwältinnen
Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit
Sie haben Rechtsschutz für:
- (1) die Verteidigung, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird. Das gilt auch dann, wenn Ihnen ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen wird.
- (2) den Beistand durch einen Anwalt oder eine Anwältin in folgendem Fall: Sie werden als Zeuge oder Zeugin vernommen und es besteht die Gefahr einer Selbstbelastung.
Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.
Beispiel: Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue
Hinweis: Dann entfällt der Rechtsschutz: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie zu Folgendem verpflichtet: Sie müssen uns die entstandenen Kosten erstatten, die wir wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben.
Vorsätzlich handelt, wer eine Straftat verübt und weiß, dass sie rechtswidrig ist. Trotzdem will er sie begehen oder nimmt sie in Kauf.
Versicherungsschutz besteht niemals, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind.
Beispiel: schwere Körperverletzung, räuberischer Diebstahl
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Beispiel: Verstoß gegen den Datenschutz
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es rund um Ihre berufliche Tätigkeit zu Verfahren kommt: bei Disziplinar- und Standesverfahren, bei dem Vorwurf eines Vergehens im Rahmen Ihrer nichtselbstständigen Arbeit sowie bei Ordnungswidrigkeiten. Bei Vergehen greift der Schutz auch dann, wenn Ihnen Vorsatz vorgeworfen wird – wird dieser Vorsatz jedoch rechtskräftig festgestellt, müssen die übernommenen Kosten zurückgezahlt werden. Bei Verbrechen besteht kein Schutz. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Leistungsarten umfasst der Zusatzbaustein Straf-Rechtsschutz im Beruf?
Er umfasst ausschließlich den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, den erweiterten Straf-Rechtsschutz für die nichtselbstständige Tätigkeit sowie den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Bin ich auch bei dem Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens abgesichert?
Ja. Der Rechtsschutz für die Verteidigung bei einem Vergehen gilt auch dann, wenn Ihnen ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen wird. Stellt ein Gericht jedoch rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die entstandenen Kosten erstatten, die wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen wurden.
Besteht Versicherungsschutz, wenn mir ein Verbrechen vorgeworfen wird?
Nein. Versicherungsschutz besteht niemals, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, etwa schwere Körperverletzung oder räuberischer Diebstahl.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen?
Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind, zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind.
Bin ich als Zeuge in einem Strafverfahren geschützt?
Ja. Es besteht Rechtsschutz für den Beistand durch einen Anwalt oder eine Anwältin, wenn Sie als Zeuge oder Zeugin vernommen werden und die Gefahr einer Selbstbelastung besteht.