Der Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Rechtsschutzversicherung greift, wenn Karten oder Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen: Rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres helfen wir beim Sperren und Wiederbeschaffen von Bank-, Kredit- und SIM-Karten sowie Ausweisdokumenten – und leihen im Notfall Bargeld.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Maestro-, Bank- und Kreditkarten:
- Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden.
- Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten eines oder mehrerer Versicherter betroffen sind.
- Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente:
- Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte.
- Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, dessen oder deren Kosten wir jedoch nicht übernehmen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente eines oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
SIM-Karten:
- Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte. Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung.
- Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten einer oder mehrerer versicherter Personen betroffen sind.
Notfallbargeld
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Karten oder Dokumente weg sind, hilft der Geldbeutelschutz beim Sperren und Wiederbeschaffen und übernimmt dafür bis zu bestimmten Grenzen die Kosten. Geschützt sind Sie und alle Personen in Ihrem Haushalt, und im Ernstfall können Sie kurzfristig auf ein zeitlich befristetes Bargeld-Darlehen zurückgreifen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist über den Geldbeutelschutz versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in sowie alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten für Karten und Dokumente übernommen?
Für die Sperrung und den Ersatz von Maestro-, Bank- und Kreditkarten, für die Wiederbeschaffung von Ausweisdokumenten sowie für SIM-Karten übernehmen wir jeweils die Kosten bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten oder Dokumente betroffen sind.
Werden auch missbräuchliche Zahlungen mit meiner Karte ersetzt?
Nein. Schäden, die entstehen, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird, werden nicht ersetzt. Bei SIM-Karten werden jedoch Mobilfunkkosten ersetzt, die bis zur Sperrung durch missbräuchliche Verwendung angefallen sind.
Wie funktioniert das Notfallbargeld?
Wenn Karten gestohlen wurden oder abhandengekommen sind und Sie dringend Bargeld benötigen, nehmen wir Kontakt mit Ihrer Bank auf. Ist eine Wiederherstellung der Liquidität nicht möglich, leihen wir Ihnen bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Den Leihbetrag müssen Sie innerhalb eines Monats ab Auszahlung zurückzahlen.
Wann ist der Service erreichbar?
Der Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Telefonnummer, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025