Beim Zusatzbaustein Sofortschutz der Rechtsschutzversicherung der Allianz erfolgt die Entschädigung im Schadenfall bis maximal zur vereinbarten Höchstentschädigung – unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Berechnung der Entschädigung im Schadenfall:
- Erstattet wird maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen.
Was bedeutet das konkret?
Im Leistungsfall zahlt die Allianz nicht unbegrenzt, sondern höchstens den Betrag, der als Höchstentschädigung vereinbart wurde. Wie hoch die Leistung im Einzelfall ausfällt, richtet sich zusätzlich nach den im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen und einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese Werte finden Sie in Ihren persönlichen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Erstattung im Schadenfall?
Erstattet wird maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
Was beeinflusst die Höhe der Entschädigung?
Es gelten die vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Gilt eine Selbstbeteiligung?
Maßgeblich sind die mit der Allianz vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Wo finde ich meine individuellen Grenzen und Selbstbeteiligungen?
Maßgeblich sind die mit der Allianz vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Diese ergeben sich aus dem konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk.