Mit dem Zusatzbaustein Berufs-Rechtsschutz der Allianz-Rechtsschutzversicherung sichern Sie Ihre rechtlichen Interessen im beruflichen Bereich ab: vom Arbeits-Rechtsschutz über den erweiterten Schutz bei Kündigungsandrohungen und Aufhebungsverträgen bis hin zur Insolvenz des Arbeitgebers. Erfahren Sie, welche Leistungsarten gelten, welche Kostengrenzen greifen und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Zusätzlich zu den versicherten Leistungsarten in Ziffer 2.2 Ihres Privat-Rechtsschutzes gelten für den beruflichen Bereich auch die folgenden Leistungsarten:
Arbeits-Rechtsschutz
Sie haben Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus:
- Arbeitsverhältnissen;
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche.
Beispiel: Sie wollen gegen eine Abmahnung vorgehen oder gegen eine Benachteiligung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vorgehen.
Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Kündigungsandrohungen und Aufhebungsverträgen
Sie haben Rechtsschutz für folgenden Fall: Sie erhalten von Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in eine Erklärung, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen.
Beispiel: Ihr Arbeitgeber will Ihnen kündigen.
Das gilt auch, wenn Sie ein Angebot zur Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie die Erklärung beziehungsweise das Angebot während der Laufzeit dieses Rechtsschutz-Vertrags erhalten.
Wir übernehmen die Kosten bis zu maximal 1.000 Euro je Einzelfall.
Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Sie haben Rechtsschutz, wenn über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
Beispiel: Sie wollen wissen, wie es aufgrund der Insolvenz mit Ihrem Arbeitsverhältnis weitergeht.
Voraussetzung ist, dass der Insolvenz-Antrag während der Laufzeit dieses Rechtsschutz-Vertrags gestellt wird.
Wir übernehmen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen bis zu maximal 1.000 Euro je Einzelfall.
Bitte beachten Sie:
- Es gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
- Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung des versicherten Bereichs und der versicherten Rechtsangelegenheiten (Leistungsarten) ergeben.
Für die Leistungsarten in Ziffer 1.2 gilt:
- eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes;
- der Ausschluss bei ursächlichem Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten nach Ziffer 2.5.3 Ihres Privat-Rechtsschutzes;
- die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Berufs-Rechtsschutz ergänzt Ihren Privat-Rechtsschutz um Leistungen rund um Ihr Arbeits- oder Dienstverhältnis. Sie können damit etwa gegen eine Abmahnung vorgehen, sich bei einer angedrohten Kündigung oder einem Aufhebungsangebot beraten lassen oder Ihre Ansprüche klären, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird. Für einzelne dieser Fälle gelten besondere Kostengrenzen und Voraussetzungen sowie eine Wartezeit. Die genannten Ausschlüsse und Einschränkungen Ihres Privat-Rechtsschutzes bleiben dabei bestehen.
Häufige Fragen
Welche beruflichen Rechtsangelegenheiten sind versichert?
Versichert sind der Arbeits-Rechtsschutz aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, der erweiterte Arbeits-Rechtsschutz bei Kündigungsandrohungen und Aufhebungsverträgen sowie der erweiterte Arbeits-Rechtsschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei Kündigungsandrohung, Aufhebungsvertrag oder Insolvenz?
In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten bis zu maximal 1.000 Euro je Einzelfall.
Gibt es eine Wartezeit für diese Leistungen?
Ja. Für die Leistungsarten in Ziffer 1.2 gilt eine Wartezeit von drei Monaten gemäß Ziffer 2.3.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.
Welche Voraussetzung gilt bei Kündigungsandrohung oder Aufhebungsvertrag?
Voraussetzung ist, dass Sie die Erklärung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise das Angebot zur Aufhebung während der Laufzeit dieses Rechtsschutz-Vertrags erhalten. Bei der Insolvenz muss der Insolvenz-Antrag während der Vertragslaufzeit gestellt werden.
Kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit der Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg oder wegen Mutwilligkeit gemäß Ziffer 2.6.1 Ihres Privat-Rechtsschutzes. Zudem gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5 Ihres Privat-Rechtsschutzes.