Wer in der Rechtsschutzversicherung Basis der Allianz mitversichert ist, hängt von der gewählten Variante ab: Single, Single mit Kind(ern), Paar oder Familie. Dieser Überblick zeigt, welche Personen jeweils Versicherungsschutz genießen, wie es mit Kindern in Ausbildung oder Studium aussieht und wann deren Mitversicherung endet.
Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an. Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versichungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- (1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind.
Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners - (2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, wie groß der Kreis der mitversicherten Personen sein soll – von der Absicherung nur für Sie selbst (Single) bis hin zur ganzen Familie inklusive Partner:in, Kindern und weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen. Maßgeblich ist immer die im Versicherungsschein genannte Variante. Kinder bleiben grundsätzlich mitversichert, auch wenn sie woanders wohnen – bis sie nach Ausbildung oder Studium erstmals dauerhaft arbeiten und eigenes Einkommen erzielen.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, welche Variante ich versichert habe?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind meine Kinder auch mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
Ja, in den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Die Mitversicherung endet jedoch nach Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald das Kind zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (kein Nebenjob) ausübt und dabei ein eigenes Einkommen erzielt.
Ist mein Partner mitversichert, obwohl wir nicht verheiratet sind?
Ja. In den Varianten „Paar“ und „Familie“ ist auch Ihr oder Ihre Partner:in mitversichert, wenn diese Person mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Sind Kinder in der Variante „Paar“ mitversichert?
Nein. In der Variante „Paar“ sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Wer ist in der Variante „Familie“ zusätzlich mitversichert?
Neben Partner:in und Kindern sind auch sonstige Personen mitversichert, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind (z. B. Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners) sowie die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.