Wird man im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz verletzt oder getötet, sind auch gesetzliche Ansprüche naher Angehöriger wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister versichert – etwa Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner sowie die Vertretung als Nebenkläger vor einem deutschen Strafgericht.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt:
Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
- der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
- eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder machen Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend.
Diese Personen sind unter den folgenden Voraussetzungen auch als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert:
- Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden.
- Diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
Was bedeutet das konkret?
Kommt eine versicherte Person durch einen Unfall oder eine Straftat zu Schaden oder ums Leben, stehen nicht nur ihr selbst, sondern auch nahen Angehörigen bestimmte gesetzliche Ansprüche zu. Diese Regelung stellt sicher, dass Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, Eltern und Geschwister ihre eigenen Rechte – etwa auf Unterhalt oder als Nebenkläger im Strafprozess – über den Rechtsschutz durchsetzen können.
Häufige Fragen
Wer kann Ansprüche als Dritter geltend machen?
Versichert sind gesetzliche Ansprüche des oder der mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner:in sowie einer Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister.
In welchem Fall greift dieser Schutz?
Er greift, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden. Die genannten Angehörigen können dann ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
Sind Angehörige auch als Nebenkläger versichert?
Ja, unter zwei Voraussetzungen: Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden, und diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Gibt es ein Beispiel für einen versicherten Anspruch?
Werden Sie bei einem Verkehrsunfall getötet, können Ihre Kinder Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend machen oder im Strafprozess als Nebenkläger auftreten.