In der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Basis gelten alle für Sie maßgeblichen Regelungen sinngemäß auch für mitversicherte Personen. Erfahren Sie, wer für die Obliegenheiten verantwortlich bleibt und wann Sie dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen können.
Für mitversicherte Personen gilt:
Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Erfüllung der Obliegenheiten:
Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung verantwortlich. Mehr zu den Obliegenheiten finden Sie in Ziffer 5.
Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Ausnahme: Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.
Was bedeutet das konkret?
Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sind, genießen grundsätzlich dieselben Rechte wie Sie selbst. Gleichzeitig tragen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer weiterhin die Verantwortung dafür, dass die vertraglichen Pflichten eingehalten werden. Verlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz, haben Sie ein Widerspruchsrecht – außer gegenüber Ihrer Ehepartnerin, Ihrem Ehepartner oder Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem eingetragenen Lebenspartner.
Häufige Fragen
Welche Regelungen gelten für mitversicherte Personen?
Alle für Sie geltenden Regelungen gelten sinngemäß auch für mitversicherte Personen.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie bleiben neben den mitversicherten Personen für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Mehr dazu finden Sie in Ziffer 5.
Kann ich dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Gibt es Fälle, in denen ein Widerspruch nicht möglich ist?
Ja. Sie können nicht widersprechen, wenn es sich um Ihre:n Ehepartner:in bzw. Ihren eingetragenen oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in handelt.